Nicht zu früh den Kids das Handy in die Hand drücken
Wir alle kennen stirbt. Wir liegen gemütlich im Garten und da wir über ein Speed Home WiFi verfügen, lassen wir uns Musik über das Handy abspielen oder informieren uns über die Neuigkeiten. Schnell kommen die Zwerge und möchte auch mal sehen, was es auf diesem kleinen Gerät so tolles gibt. Und schon ist man in Versuchung geraten, dem Nachwuchs, das Handy zu erklären. Dies ist natürlich alles nicht schlimm. Trotzdem muss es Spielregeln geben, wenn auch die Kleinsten das Handy schon nutzen dürfen. Wichtig ist vor allem, dass nach altersgerechtem Spielen gesucht wird, die sterben Kinder auch meistern können. Zudem sollte das Spielen am Handy nur eine Ausnahme im Kindergartenalter sein, weshalb die Zeiten sehr stark eingegrenzt werden sollten. Als Faustregel gilt hier von 3 bis 5 Jahre sollten die Kinder nicht länger als 30 Minuten das Handy pro Tag nutzen. Bei 6 bis 7 Jahren ist eine Stunde pro Tag schon die Obergrenze.
Die Kinder beobachten – auch in der Nacht
Jede Art anders reagiert auf elektronische Geräte und die Spiele, die das Kind spielt. Wer Änderungen feststellt, sollte das Art darauf antworten. Natürlich ist nichts dagegen einzuwenden, wenn ein Speed Home WiFi verfügbar ist, im Garten auch Pflanzen zu bestimmen oder Krankheiten der Pflanzen im Internet zu suchen. Trotzdem sollte das Handy so wenig wie möglich in der Kinderhand sein. Bei älteren Kindern, die bereits in die Schule gehen, ist dies leider nicht mehr vermeidbar. Daher sollte zum einen, das Smartphone des Kindes kontrolliert und zum anderen auch darauf geachtet werden, ob das Kind schlecht träumt und unruhig schläft, weil es mit den Spielen oder der Nutzung überfordert ist. Dann sind die Bildschirmzeiten deutlich zu verringern, um das Kind wieder in die richtige Bahn zu lenken.
Die Zeiten haben sich geändert und die Kleinen wachsen bereits mit Handys auf. Wer auf altersgerechte Spiele achtet und auch die Bildschirmzeiten einschränkt, kann dem Kindergartenkind aber problemlos auch kurz das Handy überlassen.